Fragen & Antworten

Die häufigsten Fragen rund um Verein, Aufnahme, Kosten und Küche, kurz beantwortet.

Warum ist das cocolores-Kinderhaus ein Verein?

Der Verein ist Träger des Kinderhauses, das von diesem auch in seiner Organisation und Verwaltung gelenkt wird. Herzstück des Vereins ist die Mitgliederversammlung (MV), in der mit Beschlüssen über Finanzen und weitere wichtige Entscheidungen abgestimmt wird. Die MV wählt auch die Vereinsorgane für jeweils zwei Jahre: Vorstand, Einstellungsausschuss (Personal) und Aufnahmeausschuss (Kinder/Familien).

Was bedeutet Elterninitiative?

Elterninitiative bedeutet, dass sich die Eltern an den im Kinderhaus anfallenden Aufgaben beteiligen, selbst Ideen und Vorschläge einbringen, sich in der Gremienarbeit engagieren und so das Kinderhaus mitgestalten. Bei uns werden nicht nur die Kinder, sondern Familien aufgenommen. Jede Familie leistet pro Jahr 24 Elternstunden, Alleinerziehende leisten 12 Elternstunden. Nicht geleistete Stunden werden in Rechnung gestellt.

Wann hat das Kinderhaus geöffnet?

Das Kinderhaus ist von Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr geöffnet.

Bitte beachtet etwaige abweichende Öffnungs-/Betreuungszeiten während des eingeschränkten Regelbetriebs.

Wann ist das Kinderhaus geschlossen?

Das Kinderhaus ist grundsätzlich an den Wochenenden und jeweils zwei Wochen in den Schulsommerferien geschlossen. Außerdem ist das Haus für pädagogische Tage, den Freitag nach Christi Himmelfahrt sowie zwischen den Jahren geschlossen. Die genauen Termine zu den pädagogischen Tagen, Christi Himmelfahrt und dem Jahreswechsel werden jeweils durch die Mitglieder in der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung beschlossen.

Welche Voraussetzung gibt es für eine Betreuung meines Kindes?
  • Kinder müssen zum Betreuungsstart 1,5 Jahre alt sein.
  • Die Anmeldung muss über die cocolores-Internetseite erfolgt sein.
  • Teilnahme an einem Info-Elternabend.
  • Solltet ihr einen Betreuungsplatz angeboten bekommen, sind ein unterschriebener Betreuungsvertrag mit mind. 9 Stunden Betreuung sowie die Vereinsmitgliedschaft eines Elternteils im cocolores e. V. Voraussetzung.
Wie läuft der Aufnahmeprozess im cocolores-Kinderhaus ab?
  1. Vorrangig erhalten Kinder einen Platz, von denen bereits mindestens ein Geschwisterkind im cocolores betreut wird und/oder Kinder von Mitarbeiter*innen.
  2. Mindestens ein Platz ist für Integrationskinder vorgesehen.
  3. Alle weiteren Plätze werden im Losverfahren vergeben, wobei Krippenkinder (bis etwa 3 Jahre) und Kindergartenkinder getrennt voneinander ausgelost werden.
  4. Im Losverfahren werden die Kinder außerdem nach Geschlechtern voneinander getrennt gezogen, um ein Gleichgewicht im Kinderhaus zu erreichen.
  5. Im November eines jeden Jahres tagt der Aufnahmeausschuss, der nach den beschriebenen Kriterien das Losverfahren durchführt. Dabei wird auch eine Warteliste von bis zu fünf Kindern pro Krippe/Kindergarten gezogen.
  6. Daraufhin erhaltet ihr dann von uns eine Zu- oder Absage. Außerdem werden Familien mit Warteplatz informiert, an welcher Stelle sie auf der „Warteliste“ stehen. Denn: Trotz Zusage sagen Familien gelegentlich wieder ab.
  7. Nach der Zusage haben die Familien 14 Tage Zeit, das Betreuungsangebot anzunehmen. Geschieht das nicht, rücken die Kinder auf der Warteliste nach.
Warum führt das cocolores-Kinderhaus ein Losverfahren zur Aufnahme neuer Kinder durch?

Unser Ziel ist es, den Aufnahmeprozess so transparent wie möglich zu gestalten und allen Familien die Chance zu geben, einen Platz zu bekommen.

Wie groß sind die Chancen, im cocolores-Kinderhaus einen Betreuungsplatz zu bekommen?

Die Anzahl der freien Plätze richtet sich vorrangig nach der Anzahl der Kinder, die das Haus im Sommer Richtung Schule verlassen. Auch die Anzahl der Geschwister- und Mitarbeiter*innenkinder hat Einfluss auf die Wahrscheinlichkeiten – das variiert von Jahr zu Jahr.

Können wir jederzeit im Jahr mit der Betreuung im cocolores beginnen?

Nein. Die Eingewöhnungen beginnen in der Regel nach den Sommerferien mit dem neuen Schuljahr. Je nach Lage und Kapazitäten im Kinderhaus starten die Kinder dann bis in den Dezember hinein mit den Eingewöhnungen. Nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel durch Wegzug von Familien, werden auch außerhalb dieser Zeiten Plätze vergeben.

Welche Kosten kommen mit einer Betreuung auf uns zu?
  • Die Kosten für die Betreuung richten sich nach § 15 des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) und der „Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Elternbeiträgen (Elternbeitragssatzung)“. Weitere Informationen findet ihr hier.
  • Für jedes Kind wird eine monatliche Essenspauschale erhoben, derzeit beträgt diese 35 Euro pro Monat (Stand 2025).
  • Jedes Mittagessen kostet 4,20 Euro (Stand 2025).
Warum verlangt das cocolores-Kinderhaus eine Essenspauschale, die jeden Monat erhoben wird?

Das Kinderhaus hat einen eigenen Koch angestellt und betreibt eine eigene Küche im Kinderhaus. Um einen Großteil der Kosten dafür zu decken, wird die Essenspauschale erhoben.

Welches Essen wird angeboten?

Unser Koch kocht rein vegetarisch, auf Wunsch auch vegan und mit Rücksicht auf Unverträglichkeiten. Wir versuchen vorrangig regional einzukaufen.

Woher kommt das Essen, wenn der Koch krank oder im Urlaub ist?

In diesen Zeiten kommt das Essen von der Kinderküche Dresden – die Vollwertküche. Für das Essen werden dann die von der Kinderküche erhobenen Preise in Rechnung gestellt. Die Essenspauschale bleibt bestehen.